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Voraussetzungen

Die ordentliche Mitgliedschaft erlangen können:

  • konzertierende Künstler:innen

  • Instrumental- und Gesangspädagog:innen

  • Komponist:innen

  • Angehörige anderer Musikberufe z. B. Instrumentenbauer:innen

  • Musikstudierende

     

Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist der Nachweis einer entsprechenden Vorbildung (Musikstudium, abgeschlossene Berufsausbildung oder Nachweise über mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit im Beruf)


 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 84€/Jahr (Studierende 42€/Jahr) 

Stand 2024


 

Um die Mitgliedschaft zu erlangen sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Aufnahmeantrag mit Einzugsermächtigung 

  • Zeugniskopien (Abschluss eines Musikstudiums bzw. einer adäquaten Ausbildung, ggf. Rezensionen über Auftritte, Konzerte etc)


 

Förderndes Mitglied können Personen werden, die, ohne die Eignung zum Musikerberuf zu besitzen, als Musikfreund:innen gewillt sind, die Bestrebungen des Verbandes zu unterstützen.